Vereinssatzung des Cannabis Social Club Phaeno Lüneburg e.V.

Präambel

Wir, die Mitglieder des Cannabis Social Clubs Phaeno Lüneburg, gründen diesen Verein in der Überzeugung, dass der verantwortungsvolle und informierte Umgang mit Cannabis als Genussmittel und Heilpflanze einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten kann. Unser Ziel ist es, im Wege des gemeinschaftlichen Anbaus den Zugang zu sicherem, qualitativ hochwertigem und kontrolliertem Cannabis für unsere Mitglieder zu ermöglichen, sobald hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden sind.

Bei unseren Aktivitäten stellen wir das Wohl der Mitglieder und der Gemeinschaft in den Vordergrund. Wir handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Deutschland. Wir konzentrieren uns darauf, den Dialog mit der Öffentlichkeit, politischen Entscheidungsträgern und Behörden zu fördern, um ein besseres Verständnis für die Vorteile einer regulierten und kontrollierten Cannabisversorgung zu schaffen. Wir setzen uns für Aufklärung, Transparenz und Verantwortung im Umgang mit Cannabis ein und wollen dazu beitragen, das Risiko gesundheitlicher und sozialer Probleme, die durch den Schwarzmarkt und dessen Folgen entstehen, zu minimieren.

In Anerkennung der oben genannten Ziele und Prinzipien legen wir hiermit die Satzung des Cannabis Social Club Phaeno Lüneburg e.V. fest.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Cannabis Social Club Phaeno Lüneburg“; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“.
  2. Der Sitz des Vereins ist im Röthenweg 5, 21365 Adendorf.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Jahr der Gründung ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

§ 2 Vereinszweck, Ziele und Aufgaben

  1. Zweck des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an seine Mitglieder zum Eigenkonsum sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau.
  2. Der Verein verfolgt das Ziel, den Zugang zu sicherem, qualitativ hochwertigem und nachhaltig angebautem Cannabis für seine Mitglieder zu gewährleisten. Hierfür wird der Verein den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Abgabe des produzierten Cannabis ausschließlich an seine Mitglieder zum Selbstkostenpreis organisieren. Dies geschieht im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften, unter strenger Einhaltung des Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutzes.
  3. Der Verein und seine Mitglieder engagieren sich für die Entstigmatisierung von Cannabis, betreiben Aufklärungsarbeit und Informationsvermittlung auf wissenschaftlich fundierter Basis, um das Bewusstsein und Verständnis für die gesundheitlichen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der Cannabis-Nutzung zu erhöhen.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliederzahl des Vereins ist auf maximal 500 begrenzt.
  2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 21. Lebensjahr vollendet hat, einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 CanG ist.
  3. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate.
  4. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Antrag beim Vorstand. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des ersten Monatsbeitrags wirksam.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Verlust der Geschäftsfähigkeit, Austritt, Ausschluss oder Wegzug aus Deutschland.

§ 4 Daten und Datenschutz

  1. Der Verein erhebt nur die Daten, die zur Abwicklung der Mitgliedschaft notwendig sind.
  2. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur mit Zustimmung oder im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
  3. Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Daten dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge

  1. Für die Anmeldung der Mitgliedschaft fällt eine einmalige Anmeldegebühr von 42,00 EUR an. Es gibt keine weiteren Mitglieds- oder Jahresbeiträge.
  2. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Rahmenbedingungen für den Bezug von Cannabis-Produkten regelt.

§ 6 Vereinsmittel

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§ 7 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial

  1. Das gewonnene Cannabis wird ausschließlich an Mitglieder weitergegeben, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
  2. Versand oder Lieferung von Cannabis ist ausgeschlossen.

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder sind berechtigt, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
  2. Sie sind verpflichtet, die Satzung und Vereinsregeln einzuhalten.

§ 9 Gesundheits- und Jugendschutz; Suchtprävention

  1. Der Verein erstellt ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
  2. Ein Präventionsbeauftragter wird benannt, der als Ansprechpartner für Suchtprävention dient.

§ 10 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Anbaurat.

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und beschließt über zentrale Themen wie Satzungsänderungen oder die Wahl des Vorstands.

§ 12 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Vorsitzenden des Anbaurates.
  2. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.

§ 13 Anbaurat

  1. Der Anbaurat koordiniert den gemeinschaftlichen Anbau und sorgt für dessen ordnungsgemäße Durchführung.

§ 16 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Satzung bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Satzung im Übrigen wirksam.

Satzung beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 28.11.2024 in Adendorf.

  • Nils Erbuth
  • Lucas Völkel
  • Nils Koopmann
  • Justin Raeder
  • Hans-Ulrich Autschbach
  • Noa Kreimeyer
  • Maximilian Schmidt